Für Strukturen auf der Liste des unbeweglichen Kulturerbes ist die Genehmigung des Regionalen Denkmalschutzrates erforderlich. Projekte müssen vor der Umsetzung genehmigt werden. Wir verwalten diesen Prozess umfassend.
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Grundsätzlich sollten Originalmaterialien und -techniken verwendet werden. Wo Originale nicht verfügbar sind, können jedoch mit Genehmigung des Denkmalschutzrates kompatible Materialien verwendet werden. Wir bieten hierzu fachkundige Beratung.
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